Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Begriffserklärung
- Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind im Staat Los Santos:
- Marihuana
- Joint
- Mohnblume
- Codein
- Kokablatt
- Kokain
- Morphin
- Heroin
- Amphetamin
- Kröte
- Krötenhaut
- Ephedrin
- Meth
- Schwarzgebrannten
- Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind im Staat Blain County:
- Mohnblume
- Codein
- Kokablatt
- Kokain
- Morphin
- Heroin
- Amphetamin
- Kröten
- Krötenhaut
- Ephedrin
- Meth
- Schwarzgebrannten
- Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind im Staat Los Santos:
- Eigenbedarf
- Als geringe nicht zu ahndende Menge werden folgende Betäubungsmittel betrachtet. Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
- Marihuana bis zu 6 Einheiten
- Joint bis zu 3 Konsumeinheiten
- Alle Illegale Betäubungsmittel die in BtMG §1 Abs.1. & Abs. 2. Aufgelistet wurden aber nicht im BtMG §2 Abs.1. genannt wurden, haben keine Eigenbedarfsmenge.
- Als geringe nicht zu ahndende Menge werden folgende Betäubungsmittel betrachtet. Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
- Anbau von Betäubungsmittel
- Der Anbau, der in BtMG § 1 Abs.1. für Los Santos & Abs.2. für Blain County aufgeführten Betäubungsmittel wird mit einer Geld und / oder einer Freiheitsstrafe bestraft.
- Straftaten
- Wer den Eigenbedarf aus BtMG § 2 überschreitet wird mit einer Geld und / oder einer Freiheitsstrafe geahndet.
- Wer Betäubungsmittel sowie illegale Fertigungserzeugnisse bzw. Rohstoffe anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, abgibt oder anderweitig in den Verkehr bringt, erwirbt oder anderweitig beschafft ist mit einer Geld und / oder einer Freiheitsstrafe je nach sichergestellten Menge zu ahnden.
- für Wiederholungstäter zählen nur Freiheitsstrafen sowie höhere Geldstrafen.
letzte Änderung 19.08.2021